Die Whistleblower-Richtlinie und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz – Petzen? Ja bitte!
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Beschäftigte der Abteilungen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecherinnen und Pressesprecher, Geschäftsführung, Vorstände, Behördenleiter, Werbe- und Kommunikationsagenturen.
Durch die medienwirksamen Fälle von Julian Assange, Edward Snowden und Chelsea Manning ist der Begriff „Whistleblowing“ um die Welt gegangen. Die Bestrebungen des Gesetzgebers, solche Hinweisgeber fortan besser zu schützen, zwingen Unternehmen zum Handeln. Die öffentliche Hand ist bereits zur Einrichtung von Meldestellen verpflichtet. Für den privaten Wirtschaftssektor ist es nur eine Frage von Monaten, bis die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Verpassen Sie nicht den Start!
Wir geben im Rahmen des Vortrages einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und erläutern das Spannungsfeld zwischen Whistleblowing auf der einen Seite und Geheimnisschutz sowie Datenschutz auf der anderen Seite. Anschließend geben wir praktische Tipps für die Einrichtung einer internen Meldestelle.
Inhaltliche Schwerpunkte
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Rechtliche Einführung EU-Whistleblower-Richtlinie sowie nationale HinSchG‑E
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Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten, überschießende Umsetzung
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Einrichtung einer internen Meldestelle
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Spannungsfeld: Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vs. Recht auf Whistleblowing
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Arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht vs. Zivilcourage
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Repressalienverbot und Beweislastumkehr
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Spannungsfeld: Datenschutz und Geheimnisschutz