Die Whistle­blow­er-Richtlin­ie und das deutsche Hin­weis­ge­ber­schutzge­setz – Pet­zen? Ja bitte!

Durch die medi­en­wirk­samen Fälle von Julian Assange, Edward Snow­den und Chelsea Man­ning ist der Begriff „Whistle­blow­ing“ um die Welt gegan­gen. Die Bestre­bun­gen des Geset­zge­bers, solche Hin­weis­ge­ber for­t­an bess­er zu schützen, zwin­gen Unternehmen zum Han­deln. Die öffentliche Hand ist bere­its zur Ein­rich­tung von Meldestellen verpflichtet. Für den pri­vat­en Wirtschaftssek­tor ist es nur eine Frage von Monat­en, bis die EU-Whistle­blow­er-Richtlin­ie in nationales Recht umge­set­zt wird. Ver­passen Sie nicht den Start!

Wir geben im Rah­men des Vor­trages einen Überblick über die geset­zlichen Vor­gaben und erläutern das Span­nungs­feld zwis­chen Whistle­blow­ing auf der einen Seite und Geheimniss­chutz sowie Daten­schutz auf der anderen Seite. Anschließend geben wir prak­tis­che Tipps für die Ein­rich­tung ein­er inter­nen Meldestelle.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Rechtliche Einführung EU-Whistle­blow­er-Richtlin­ie sowie nationale HinSchG‑E

  • Unter­schiede sowie Gemein­samkeit­en, überschießende Umsetzung

  • Ein­rich­tung ein­er inter­nen Meldestelle

  • Span­nungs­feld: Pflicht­en aus dem Arbeitsver­trag vs. Recht auf Whistleblowing

  • Arbeitsver­tragliche Ver­schwiegen­heit­spflicht vs. Zivilcourage

  • Repres­salien­ver­bot und Beweislastumkehr

  • Span­nungs­feld: Daten­schutz und Geheimnisschutz