Die Rolle der Führungskraft gegenüber dem Betrieb­srat

Nicht nur die Arbeit­ge­berin bzw. der Arbeit­ge­ber selb­st muss mit dem Betrieb­srat zusam­me­nar­beit­en. Auch die Führungskraft hat hier Ver­ant­wor­tung und muss in vielfach­er Hin­sicht mit dem Betrieb­srat umge­hen. So kön­nen Mitar­bei­t­ende selb­st Betrieb­sratsmit­glied sein, ein Betrieb­sratsmit­glied kann Beschw­er­den über oder von den Team­mit­gliedern der Führungskraft auf­greifen, ein Betrieb­sratsmit­glied kann Forderun­gen an die Führungskraft im Arbeit­sall­t­ag stellen. Doch auch mitbestimmungsbedürftige Prozesse muss die Führungskraft mit­gestal­ten, damit es im Ergeb­nis zu ein­er prak­tik­ablen Lösung kommt.

In allen Sit­u­a­tion stellt sich die Frage, welche Rolle der Betrieb­srat und das Betrieb­sratsmit­glied gegenüber der Führungskraft ein­nimmt, wo die Gren­zen der Hand­lungsmöglichkeit­en des Betrieb­sratsmit­glieds liegen und welche Gren­zen auch von der Führungskraft aufgezeigt wer­den kön­nen. Viele Prob­leme kön­nen sich auch schon vor Ort zwis­chen Führungskraft und Betrieb­sratsmit­glied klären.

Bei mitbes­tim­mungspflichti­gen Sachver­hal­ten sollte die Führungskraft im Wege von Gesprächen und Ver­hand­lun­gen eine prak­tik­able Lösung mit dem Betrieb­srat gemein­sam suchen kön­nen und hierfür in Ver­hand­lungstag deck­en und Gesprächsführung fit sein.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Der Betrieb­srat als Institution

  • Die Rollen des Betriebsratsmitglieds

  • Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes

  • Möglichkeit­en des Ein­flusses vom Betrieb­sratsmit­glied auf den Arbeitsalltag

  • Gren­zen der Betriebsratstätigkeit

  • Ver­hand­lungstak­tiken bei Betriebsratsverhandlungen

  • Gesprächsführung und Handlungsoptionen