Die Bauin­sol­venz

Die Insol­venz eines Baubeteiligten stellt einen gravieren­den Ein­schnitt in den Bauablauf dar. Ins­beson­dere für den Auf­tragge­ber ist die Insol­venz eines Auf­tragsnehmers mit weitre­ichen­den wirtschaftlichen und rechtlichen Kon­se­quen­zen verbunden.

Die Insol­venz bedeutet nicht, dass der Bau­ver­trag been­det ist. An die Stelle des ursprünglichen Auf­trag­nehmers tritt in der Regel ein Insol­ven­zver­wal­ter. Hier­aus ergeben sich zahlre­iche rechtliche Beson­der­heit­en, die der Auf­tragge­ber unbe­d­ingt beacht­en muss. Es stellen sich dabei zunächst Fra­gen zu Möglichkeit­en der Ver­trags­beendi­gung, der Anmel­dung von Forderun­gen zur Insol­ven­zta­belle oder der Hand­habung von Sicherheiten.

Beson­ders prob­lema­tisch ist die Abwick­lung von sog. „steck­enge­bliebe­nen“, also noch nicht voll­ständig erfüll­ten Bau­verträ­gen. In diesen Fällen sind ein­er­seits die Ansprüche des Insol­ven­zver­wal­ters auf Rest­werk­lohn und ander­er­seits die Gege­nansprüche des Auf­tragge­bers, z.B. auf Man­gelbe­sei­t­i­gung, Ver­tragsstrafe, Rest­fer­tig­stel­lungsmehrkosten und Sicher­heit­sein­be­halte, relevant.

Beson­deres Augen­merk ist auch auf die Rechts­fra­gen im Zusam­men­hang mit ein­er möglichen Insol­ven­zan­fech­tung und den prozes­sualen Beson­der­heit­en bei anhängi­gen Prozessen zu legen.

Die skizzierten The­men wer­den anhand von typ­is­chen Fal­lkon­stel­la­tio­nen und der hierzu ergan­genen oberg­erichtlichen Recht­sprechung erläutert.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Prob­le­maufriss, Insol­venz allgemein
  • Möglichkeit­en der Ver­trags­beendi­gung bei der Insolvenz
  • Rechte beim voll­ständig erfüll­ten Bauvertrag
  • Rechte beim „steck­enge­bliebe­nen“ Bauvertrag
  • Sicher­heit­en in der Insolvenz
  • Insol­ven­zan­fech­tung bei der Insol­venz des Auftragnehmers
  • Prozes­suale Beson­der­heit­en bei der Bauinsolvenz