Die Arbeitsver­tragsrichtlin­ien der Car­i­tas – Grund­la­gen und Neuerun­gen

Die AVR bilden die Rechts­grund­lage für jedes Arbeitsver­hält­nis in diakonis­chen Ein­rich­tun­gen. Die tief­er­en Ken­nt­nisse über dieses Ver­tragswerk sind zwin­gende Anforderung bei der Per­son­alar­beit. Ins­beson­dere vor dem Hin­ter­grund der zahlre­ichen Neuerun­gen, auch in Sach­sen und Berlin-Bran­den­burg, ver­mit­telt dieses Sem­i­nar die uner­lässlichen Ken­nt­nisse für die Hand­habung der AVR.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Rechtscharak­ter der AVR: Tar­ifver­trag oder All­ge­meine Geschäftsbedingung?

  • Vor- und Nachteile der Bindung an AVR, (un)zulässige Abwe­ichun­gen von den AVR, Flexibilisierungsmöglichkeiten

  • Überblick über den All­ge­meinen Teil der AVR (ins­beson­dere § 9 AVR – Ver­set­zung und Abor­d­nung, § 10a AVR – Fort- und Weiterbildung)

  • Überblick über die Kündigungsvorschriften der AVR ein­schließlich der Möglichkeit­en der Beendi­gung von Dien­stver­hält­nis­sen mit nach § 14 Abs. 5 AVR ordentlich Unkündbaren

  • Überblick über die Anlage 14 zu den AVR – Erholungsurlaub

  • Überblick über die Ein­grup­pierungsregelun­gen der AVR

  • Arbeit­szeitrecht nach AVR unter Berücksichtigung der Anla­gen 5 sowie 31–33 zu den AVR sowie Prob­lem­fälle (z. B. Über­stun­den bei Teilzeit)

  • Aktuelles, ins­beson­dere Ver­ringerung der wöchentlichen Arbeit­szeit von Vol­lzeitbeschäftigten und deren prak­tis­che Hand­habung sowie Ein­schränkung der sach­grund­losen Befristung