Das Trans­paren­zreg­is­ter – Wer hat was zu melden?

Bish­er führte das Trans­paren­zreg­is­ter neben den gängi­gen öffentlichen Reg­is­tern in Deutsch­land eher ein Schat­ten­da­sein. Auf­grund ein­er Änderung des Geld­wäschege­set­zes wird das Trans­paren­zreg­is­ter nun zum autonomen Voll­reg­is­ter. Der Weg­fall der bish­er gel­tenden Mit­teilungs­fik­tion hat zur Folge, dass sich alle Gesellschaften und Vere­ini­gun­gen, auch wenn sie bere­its in anderen Reg­is­tern reg­istri­ert sind, nun beim Trans­paren­zreg­is­ter reg­istri­eren und Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten anmelden müssen. Sofern keine oder eine falsche Mel­dung zum Trans­paren­zreg­is­ter erfol­gt, dro­hen empfind­liche Bußgelder.

In dem Sem­i­nar geben wir einen Überblick über die rechtlichen Grund­la­gen des Trans­paren­zreg­is­ters und die Pflicht­en, die damit ver­bun­den sind. Ins­beson­dere beleucht­en wir mit Ihnen die Ermit­tlung der wirtschaftlich Berechtigten ein­er trans­paren­zpflichti­gen Recht­sein­heit und behan­deln einzelne Prax­is­beispiele. Schließlich geben wir Ihnen nützliche Hin­weise und Tipps, die Sie bei ein­er Mel­dung an das Trans­paren­zreg­is­ter beacht­en sollten.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Entwick­lung des Transparenzregisters

  • Die Meldepflicht­en

  • Die wirtschaftlich Berechtigten

  • Ein­sicht­nah­men in das Register

  • Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen