Das neue Recht der Per­so­n­enge­sellschaften — die wichtig­sten Änderun­gen, die Sie ken­nen soll­ten

Zum 1. Jan­u­ar 2024 tritt das neue Recht für Per­so­n­enge­sellschaften, also GbRs, Han­dels­ge­sellschaften (oHGs und KGs) und Part­ner­schafts­ge­sellschaften in Kraft. Das Gesetz bringt einige grund­stürzende Neuerun­gen mit sich, wie z.B. das Gesellschaft­sreg­is­ter für die GbR, die für den täglichen Umgang von prak­tis­ch­er Bedeu­tung sind und über die wir ins­beson­dere Gesellschafter solch­er Gesellschaften, aber auch diejeni­gen, die mit ihnen in Rechts­beziehun­gen treten, informieren wollen.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Das neue Gesellschaft­sreg­is­ter für die GbR
  • Die GbR als Grundeigentümer
  • Formwech­sel bei Personengesellschaften
  • Neuregelung zu Beschlussfas­sung und Beschlussmängeln
  • Geschäfts­führung und Vertre­tung bei Personengesellschaften
  • GmbH & Co KG