Das neue Kaufrecht – Welche Änderun­gen kom­men auf uns zu?

Eine Geset­zesän­derung, welche zum 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft getreten ist, führt zu umfassenden Änderun­gen und Neuregelun­gen im bish­er gel­tenden Kaufrecht. Damit wur­den zwei EU-Richtlin­ien in let­zter Minute in nationales Recht umge­set­zt. Die Ver­braucher­rechte wur­den nochmals verstärkt.

Aber nicht nur Verträge im Busi­ness-to-Con­sumer-Bere­ich (B2C) sind betrof­fen. Die Reform hat auch Auswirkun­gen im Busi­ness-to-Busi­ness-Geschäft (B2B). Bei Abschluss eines Kaufver­trages müssen ab jet­zt wichtige Neuregelun­gen beachtet wer­den. Wir geben in dem Sem­i­nar einen Überblick über die neue Recht­slage und prak­tis­che Tipps.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Hin­ter­grund der Gesetzesänderung

  • Der neue Begriff des Sachmangels

  • Dig­i­tale Kaufsache

  • Gewährleis­tungsrechte

  • Verbrauchsgüterkauf

  • Änderun­gen beim Lieferantenregress

  • Ver­jährung