Com­pli­ance und Haf­tung – (Neue) Her­aus­forderun­gen für Geschäftsführung und Vorstände

Unternehmen sind ein­er Vielzahl von kom­plex­en, oft­mals branchen­spez­i­fis­chen Regelun­gen unter­wor­fen. Neben geset­zlichen Bes­tim­mungen und behördlichen Anord­nun­gen, die kon­tinuier­lich diverse quan­ti­ta­tive und qual­i­ta­tive Verän­derun­gen vorse­hen, sind dabei zunehmend außerge­set­zliche Regelun­gen, wie zum Beispiel frei­willige Selb­stverpflich­tun­gen oder Vor­gaben von Ver­tragspart­nern, im Blick zu behal­ten. Im Zuge der Pan­demie und des Ukraine-Krieges hat sich die Dynamik des reg­u­la­torischen Umfeldes noch ein­mal deut­lich intensiviert.

Die Leitung­sor­gane sind gehal­ten, diese Entwick­lun­gen bei der Aus­gestal­tung des unternehmensin­ter­nen Com­pli­ance Man­age­ments zu berücksichtigen, da nur so Haf­tungsrisiken ver­mieden und die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des Unternehmens langfristig gesichert wer­den können.

Der Vor­trag gibt einen Überblick über die wichtig­sten, unter Com­pli­ance-Gesicht­spunk­ten rel­e­van­ten Entwick­lun­gen und zeigt gebotene Änderun­gen der unternehmensin­ter­nen Com­pli­ance-Prax­is auf.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Was ist Compliance?

  • Verknüpfung von Com­pli­ance und Organhaftung

  • Auf­bau und Nach­hal­tung eines anforderungs­gerecht­en Com­pli­ance Man­age­ment Systems

  • Eigen­ver­ant­wortlichkeit und Delegationsmöglichkeiten

  • Neue und geplante reg­u­la­torische Vorgaben

  • Jüngster Gradmess­er soziale und ökol­o­gis­che Nachhaltigkeit

  • Dynamis­che Her­aus­forderung Hygiene‑, Dat­en- und Mitarbeiterschutz

  • Dauer­bren­ner Kor­rup­tion und Unternehmensstrafrecht

  • Warum frei­willige Selb­stverpflich­tung und ver­tragliche Regularien?