Betrieblich­es Eingliederungs­man­age­ment – aktuell, rechtssich­er und prak­tik­a­bel

Das betriebliche Eingliederungs­man­age­ment (BEM) dient dazu, die Arbeit­skraft der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer nach län­ger­er Arbeit­sun­fähigkeit wieder­herzustellen und langfristig zu erhal­ten. Ihm kommt außer­dem bei jed­er krankheits­be­d­ingten Kündigung eine Schlüsselrolle zu.

Da Gesetz und Recht­sprechung aber schon an die Ein­ladung der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer zum BEM hohe Anforderun­gen stellen und es auch bei der weit­eren Durchführung des BEM rechtlich viel zu beacht­en gibt, passieren hier in der Prax­is oft Fehler. Diese fall­en in der Regel erst im Kündigungsschutzprozess auf und wer­den dann zum Problem.

Wir helfen Ihnen, teure Fehler zu ver­mei­den und erläutern Ihnen die rechtssichere — vor allem daten­schutzkon­forme — Ein­ladung und Durchführung sowie Stan­dar­d­isierungsmöglichkeit­en für Ihr Unternehmen.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Was ist betrieblich­es Eingliederungs­man­age­ment und wann ist die Durchführung verpflichtend?

  • Rechtliche Anforderun­gen an Ein­ladung und Durchführung

  • Daten­schutz und BEM

  • Stan­dar­d­isierungsmöglichkeit­en für Unternehmen