Behinderungs- und Bedenkenanzeigen beim Bau
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Bauträger, Architekten, Bauingenieure, Bauleiter und Bausachverständige.
Alle am Bau beteiligten Parteien sind verpflichtet, untereinander zu kooperieren. Vieles wird ohne weiteres im täglichen Miteinander direkt auf der Baustelle oder im Rahmen von Baubesprechungen geregelt. Nicht selten muss sich der Werkunternehmer aber schriftlich äußern, um seine Rechte zu wahren bzw. sich von Ansprüchen des Auftraggebers freizuhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich in der Ausführung seiner Leistungen behindert sieht oder er zum Beispiel Bedenken gegen die Art der Ausführung hat.
Die Regelungen der VOB/B hierzu sind komplex und nicht für jedermann verständlich. Das führt häufig zu Rechtsunsicherheiten auf Auftragnehmer- wie auch auf Auftraggeberseite.
Das Seminar will dabei helfen, die Voraussetzungen für eine wirksame und rechtskonforme Behinderungs- bzw. Bedenkenanzeige darzustellen, einschließlich der sich hieraus für beide Seiten ergebenden Rechtsfolgen, unter Bezug auf aktuelle Rechtsprechung.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
— Voraussetzungen für eine Fristverlängerung
— Dauer der Fristverlängerung
— Zumutbare Maßnahmen zur Weiterführung von Arbeiten
— Abrechnungsmöglichkeiten
— Verschulden und Rechtsfolgen
— Kündigungsmöglichkeiten - Die Bedenkenanzeige nach § 13 Abs. 3, § 4 Abs. 3 VOB/B
— Voraussetzungen für die Haftungsbefreiung
— Kausalität
— Prüfung- und Hinweispflichten
— Umfang und Reichweite der Haftungsbefreiung
— Mitverschulden des Auftraggebers
— Prozessuales
