Behin­derungs- und Bedenke­nanzeigen beim Bau

Alle am Bau beteiligten Parteien sind verpflichtet, untere­inan­der zu kooperieren. Vieles wird ohne weit­eres im täglichen Miteinan­der direkt auf der Baustelle oder im Rah­men von Baube­sprechun­gen geregelt. Nicht sel­ten muss sich der Werkun­ternehmer aber schriftlich äußern, um seine Rechte zu wahren bzw. sich von Ansprüchen des Auf­tragge­bers freizuhal­ten. Dies gilt ins­beson­dere dann, wenn er sich in der Aus­führung sein­er Leis­tun­gen behin­dert sieht oder er zum Beispiel Bedenken gegen die Art der Aus­führung hat.
Die Regelun­gen der VOB/B hierzu sind kom­plex und nicht für jed­er­mann ver­ständlich. Das führt häu­fig zu Recht­sun­sicher­heit­en auf Auf­trag­nehmer- wie auch auf Auftraggeberseite.
Das Sem­i­nar will dabei helfen, die Voraus­set­zun­gen für eine wirk­same und recht­skon­forme Behin­derungs- bzw. Bedenke­nanzeige darzustellen, ein­schließlich der sich hier­aus für bei­de Seit­en ergeben­den Rechts­fol­gen, unter Bezug auf aktuelle Rechtsprechung.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Die Behin­derungsanzeige nach § 6 VOB/B
    — Voraus­set­zun­gen für eine Fristverlängerung
    — Dauer der Fristverlängerung
    — Zumut­bare Maß­nah­men zur Weit­er­führung von Arbeiten
    — Abrechnungsmöglichkeiten
    — Ver­schulden und Rechtsfolgen
    — Kündigungsmöglichkeiten
  • Die Bedenke­nanzeige nach § 13 Abs. 3, § 4 Abs. 3 VOB/B
    — Voraus­set­zun­gen für die Haftungsbefreiung
    — Kausalität
    — Prü­fung- und Hinweispflichten
    — Umfang und Reich­weite der Haftungsbefreiung
    — Mitver­schulden des Auftraggebers
    — Prozessuales