Arbeitsver­hält­nisse mit Beschäftigten aus dem Nicht-EU-Aus­land (aktuell: Flüchtende aus der Ukraine) – ein Ein­stieg

Die aktuelle Sit­u­a­tion in der Ukraine hat viele Men­schen dazu gezwun­gen, ihre Heimat zu ver­lassen. Viele dieser Men­schen wollen schnell im EU-Aus­land und damit auch in Deutsch­land ankom­men und — zumin­d­est vorübergehend — hier arbeit­en. Gle­ichzeit­ig lei­den die Unternehmen bei uns immer noch unter dem all­ge­gen­wär­ti­gen Fachkräfte­man­gel und haben ein großes Inter­essen an der Beschäf­ti­gung. Dementsprechend hat die Bun­desregierung auch bere­its Son­der­regelun­gen und Erle­ichterun­gen bei der Beschäf­ti­gung dieser Geflüchteten auf den Weg gebracht.

Im Vor­trag erhal­ten Sie einen ersten Überblick sowohl über grundle­gende Fra­gen zur Beschäf­ti­gung von Drittstaat­sange­höri­gen (unab­hängig davon, ob aus der Ukraine oder anderen Nicht-EU-Län­dern), als auch über die aktuellen Reak­tio­nen der Bun­desregierung auf die ank­om­menden ukrainis­chen Staatsangehöriger.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Was gilt es bei Ein­reise, Visa und Aufen­thalt­ser­laub­nis von Beschäftigten aus dem Nicht-EU-Aus­land, ins­beson­dere von Ukrainer­in­nen und Ukrain­ern, zu beachten?

  • Ins­beson­dere: Unter welchen Voraus­set­zun­gen dürfen Beschäftigte aus dem Nicht- EU-Aus­land, ins­beson­dere Ukrainer­in­nen und Ukrain­er, in Deutsch­land arbeiten?

  • Was muss ich bei der Arbeitsver­trags­gestal­tung beachten?

  • Wo wird das Ent­gelt der ukrainis­chen Beschäftigten eigentlich ver­s­teuert? Und wo sind die ukrainis­chen Mitar­bei­t­en­den sozialversichert?