Arbeit­sleis­tung und Dien­stleis­tungser­bringung durch Mitar­bei­t­ende aus dem Nicht-EU-Aus­land (aktuell: Flüchtende aus der Ukraine)

Die aktuelle Sit­u­a­tion in der Ukraine hat viele Men­schen dazu gezwun­gen, ihre Heimat zu ver­lassen. Viele dieser Men­schen wollen schnell im EU-Aus­land und damit auch in Deutsch­land ankom­men und – zumin­d­est vorübergehend – hier arbeit­en. Gle­ichzeit­ig lei­den die Unternehmen bei uns immer noch unter dem all­ge­gen­wär­ti­gen Fachkräfte­man­gel und haben ein großes Inter­essen an der Beschäf­ti­gung. Dementsprechend hat die Bun­desregierung auch bere­its Son­der­regelun­gen und Erle­ichterun­gen bei der Beschäf­ti­gung dieser Geflüchteten auf den Weg gebracht.

Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen außer­dem Dien­stleis­tun­gen von Unternehmen mit Sitz im EU-Aus­land in Anspruch, z. B. in Polen oder Tschechien. Beispiele hierfür sind z. B. Reini­gung­sun­ternehmen, Spedi­tio­nen, Bau­un­ternehmen oder Zeitar­beits­fir­men mit Sitz im EU-Aus­land, die ihre Leis­tun­gen auch in Deutsch­land anbi­eten. Die Auf­trag­nehmer­seite mit Sitz im EU-Aus­land sendet dann ihre Beschäftigten für die Erbringung der vere­in­barten Dien­stleis­tung nach Deutsch­land. Vielfach sind dies auch Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Aus­land, ins­beson­dere Beschäftigte mit ukrainis­ch­er Staat­sange­hörigkeit. Sowohl für die Auf­tragge­ber­seite als auch für Sie als deutsches Unternehmen ist dabei einiges zu beacht­en, um nicht ein teures Bußgeld wegen der Beschäf­ti­gung von Nicht-EU-Aus­län­dern z. B. auf deutschen Baustellen zu riskieren.

Im Vor­trag erhal­ten Sie einen Überblick sowohl über grundle­gende Fra­gen zur Beschäf­ti­gung von Drittstaat­sange­höri­gen (unab­hängig davon, ob aus der Ukraine oder anderen Nicht-EU-Län­dern) im Rah­men von Arbeitsver­hält­nis­sen bzw. bei der Dien­stleis­tungser­bringung, als auch über die Son­der­regelun­gen für ukrainis­chen Staatsangehörige.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Was gilt es bei Ein­reise, Visa und Aufen­thalt­ser­laub­nis von Beschäftigten aus dem Nicht-EU-Aus­land, ins­beson­dere von ukrainis­chen Staat­sange­höri­gen, durch Arbeit­ge­ber- und Arbeit­nehmer­seite zu beachten?

  • Unter welchen Voraus­set­zun­gen dürfen Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Aus­land, ins­beson­dere ukrainis­che Staat­sange­hörige, in Deutsch­land ein­er Arbeit­stätigkeit nachgehen?

  • Wie funk­tion­iert die Anerken­nung von Berufsabschlüssen und wann ist sie notwendig?

  • Was muss ich bei der Arbeitsver­trags­gestal­tung beachten?

  • Wo wird das Ent­gelt der ukrainis­chen Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer ver­s­teuert? Und wo sind sie sozialversichert?

  • Welche Nach­weise und Doku­mente muss die Auf­trag­nehmer­seite für Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Aus­land vorhal­ten und beib­rin­gen, die in Deutsch­land Dien­stleis­tun­gen erbrin­gen sollen?

  • Was muss während der laufend­en Durchführung des Auf­trages beachtet werden?

  • Welche Prüf- und Doku­men­ta­tion­spflicht­en haben Arbeit­ge­ber- und Arbeitnehmerseite?