Wer macht es nicht? Nachdem die Mitgliederversammlung, das Firmenevent, die Benefizveranstaltung vorbei ist, wird nachträglich werbewirksam mittels Fotoaufnahmen auf der Webseite oder auf Social-Media- Kanälen darüber berichtet. Mindestens genauso häufig werden zu Werbezwecken auch Fotos von Beschäftigten oder anderen Personen in Broschüren oder auf der Webseite verwendet. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung fragen sich nun alle Beteiligten, ob vor der Verwendung oder gar auch schon vor Anfertigung der Fotografien die Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Personen einzuholen ist? Und wie weit reicht diese Einwilligung? Neben den rechtlichen Anforderungen an die Anfertigung und Verwendung von solchen Fotoaufnahmen schauen wir uns an, welcher weiteren Erklärungen der Betroffenen es bedarf, damit die angefertigten Fotos in der gewünschten Form verwendet werden können. Denn ein rechtlicher Check ist häufig schnell möglich und sinnvoll, um nicht unnötig mehrere tausend Flyer oder Broschüren vernichten zu müssen, weil nicht alle Rechte vorlagen.
Das Seminar gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und vermittelt anhand von Praxistipps, wie die Nutzung von Fotos und Bildern im Unternehmensalltag rechtssicher erfolgen kann.
Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort
Kunsturhebergesetz und EU-Datenschutzgrundverordnung
Reichweite des Schutzes und Ausnahmen
Einwilligung und andere Zulässigkeitstatbestände
Anforderungen an die Gestaltung von Einwilligungen
Aktuelle Entwicklungen