Fotografieren erlaubt trotz Datenschutzgrundverordnung?

Dauer: 2 Stunden (ca. 3 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Geschäftsführung von Unternehmen, Justiziarat, leitende Angestellte, Marketing- und PR-Beauftragte von Unternehmen, Werbe- und Kommunikationsagenturen.

Wer macht es nicht? Nachdem die Mitgliederversammlung, das Firmenevent, die Benefizveranstaltung vorbei ist, wird nachträglich werbewirksam mittels Fotoaufnahmen auf der Webseite oder auf Social-Media- Kanälen darüber berichtet. Mindestens genauso häufig werden zu Werbezwecken auch Fotos von Beschäftigten oder anderen Personen in Broschüren oder auf der Webseite verwendet. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung fragen sich nun alle Beteiligten, ob vor der Verwendung oder gar auch schon vor Anfertigung der Fotografien die Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Personen einzuholen ist? Und wie weit reicht diese Einwilligung? Neben den rechtlichen Anforderungen an die Anfertigung und Verwendung von solchen Fotoaufnahmen schauen wir uns an, welcher weiteren Erklärungen der Betroffenen es bedarf, damit die angefertigten Fotos in der gewünschten Form verwendet werden können. Denn ein rechtlicher Check ist häufig schnell möglich und sinnvoll, um nicht unnötig mehrere tausend Flyer oder Broschüren vernichten zu müssen, weil nicht alle Rechte vorlagen.

Das Seminar gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und vermittelt anhand von Praxistipps, wie die Nutzung von Fotos und Bildern im Unternehmensalltag rechtssicher erfolgen kann.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort

  • Kunsturhebergesetz und EU-Datenschutzgrundverordnung

  • Reichweite des Schutzes und Ausnahmen

  • Einwilligung und andere Zulässigkeitstatbestände

  • Anforderungen an die Gestaltung von Einwilligungen

  • Aktuelle Entwicklungen

Manuela Pokern
Tel: +493515639028
pokern@battke-gruenberg.de