Das Arbeitsvertragsrecht befindet sich unverändert in starker Bewegung. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet weiterhin anhand der AGB-Vorschriften über die Wirksamkeit von Vertragsklauseln. Klare, eindeutige und nicht nur die Interessen einer Partei berücksichtigende Klauseln können von vornherein Streit vermeiden. Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen können demgegenüber für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber teuer werden. Für Schulen in freier Trägerschaft empfehlen sich außerdem oft schultypische Sonderregelungen im Arbeitsvertrag, die Sie kennen sollten.
Wir geben Ihnen im Überblicksseminar unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung Gestaltungshinweise zu sinnvollen Regelungen in Arbeitsverträgen in Schulen in freier Trägerschaft und ermöglichen Ihnen dadurch, Ihre Arbeitsvertragsklauseln selbst zu prüfen, neue Arbeitsverträge zu erstellen oder bereits bestehende Vertragswerke anzupassen. Sie werden zudem über die seit 1. August 2022 geltenden zusätzlichen Nachweispflichten informiert.
Achtung: Das Überblicksseminar beinhaltet keinen vollständigen Musterarbeitsvertrag für die Teilnehmenden, sondern vermittelt Basiswissen für die eigenständige Erstellung von Arbeitsverträgen durch Schulen in freier Trägerschaft.