Bisher führte das Transparenzregister neben den gängigen öffentlichen Registern in Deutschland eher ein Schattendasein. Aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes wird das Transparenzregister nun zum autonomen Vollregister. Der Wegfall der bisher geltenden Mitteilungsfiktion hat zur Folge, dass sich alle Gesellschaften und Vereinigungen, auch wenn sie bereits in anderen Registern registriert sind, nun beim Transparenzregister registrieren und Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten anmelden müssen. Sofern keine oder eine falsche Meldung zum Transparenzregister erfolgt, drohen empfindliche Bußgelder.
In dem Seminar geben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Transparenzregisters und die Pflichten, die damit verbunden sind. Insbesondere beleuchten wir mit Ihnen die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten einer transparenzpflichtigen Rechtseinheit und behandeln einzelne Praxisbeispiele. Schließlich geben wir Ihnen nützliche Hinweise und Tipps, die Sie bei einer Meldung an das Transparenzregister beachten sollten.
Entwicklung des Transparenzregisters
Die Meldepflichten
Die wirtschaftlich Berechtigten
Einsichtnahmen in das Register
Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen