Das neue Recht der Personengesellschaften – die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten

Dauer: 4,5 Stunden
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitglieder und Geschäftsführungsorgane von Personengesellschaften, insbesondere grundstücksverwaltende Gesellschaften, Handelsgesellschaften insb. in der Form der GmbH & Co KG und Freiberufler, an solche, die über einen Wechsel ihrer Rechtsform nachdenken sowie an Geschäftspartner derartiger Gesellschaften.

Zum 1. Januar 2024 tritt das neue Recht für Personengesellschaften, also GbRs, Handelsgesellschaften (oHGs und KGs) und Partnerschaftsgesellschaften in Kraft. Das Gesetz bringt einige grundstürzende Neuerungen mit sich, wie z.B. das Gesellschaftsregister für die GbR, die für den täglichen Umgang von praktischer Bedeutung sind und über die wir insbesondere Gesellschafter solcher Gesellschaften, aber auch diejenigen, die mit ihnen in Rechtsbeziehungen treten, informieren wollen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Das neue Gesellschaftsregister für die GbR
  • Die GbR als Grundeigentümer
  • Formwechsel bei Personengesellschaften
  • Neuregelung zu Beschlussfassung und Beschlussmängeln
  • Geschäftsführung und Vertretung bei Personengesellschaften
  • GmbH & Co KG
Dr. Ekkehard Nolting
Tel: +49 351 563 90 25
nolting@battke-gruenberg.de