Hinweisgeberschutzgesetz scheitert im Bundesrat

Am ver­gan­genen Fre­itag stimmte der Bun­desrat über den Regierungsen­twurf des Hin­weis­ge­ber­schutzge­set­zes ab. Der Geset­ze­sen­twurf erhielt jedoch nicht die erforder­lich Mehrheit, da die von der CDU/C­SU-mitregierten Län­der die Zus­tim­mung geschlossen ver­weigerten. Die finanzielle Mehrbe­las­tung für kleine und mit­tel­ständis­che Unternehmen, die mit der Ein­rich­tung ein­er inter­nen Meldestelle ein­her gehe, sei zu groß. Eben­falls beste­he ein hohes Miss­brauch­srisiko bei der verpflich­t­en­den Ent­ge­gen­nahme und Bear­beitung von anony­men Hinweisen.

Die Bun­desregierung hat nun die Möglichkeit, den Ver­mit­tlungsauss­chuss anzu­rufen, um einen Kon­sens über den Inhalt des Hin­weis­ge­ber­schutzge­set­zes her­beizuführen. Alter­na­tiv kön­nte der Geset­ze­sen­twurf umgear­beit­et wer­den, um ihn erneut in ein­er nicht zus­tim­mungspflichti­gen Form in den Bun­destag einzubrin­gen. Presse­bericht­en zufolge scheint die Ampel-Regierung eher diesen Weg gehen zu wollen.

Die Block­ade des Bun­desrates bedeutet mithin nicht das Scheit­ern des Geset­zes, aber gewiss eine Verzögerung. Denn die Whistle­blow­ing-Richtlin­ie der EU hätte bere­its bis zum 17. Dezem­ber 2021 in nationales Recht umge­set­zt wer­den müssen. Es läuft bere­its ein Ver­tragsver­let­zungsver­fahren gegen Deutsch­land. Das deutsche Hin­weis­ge­ber­schutzge­setz und die Pflicht zur Ein­rich­tung ein­er inter­nen Meldestelle wird also kom­men! Mehr zu dem The­ma find­en Sie hier: https://battke-gruenberg.de/hinweisgeberschutzgesetz/