Karsten Matthieß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Eine gute juristische Lösung muss immer auch die wirtschaftlichen Fragen im Blick haben. Nur dann wird sie dem Unternehmen und den betroffenen Menschen gerecht.“
Karsten Matthieß

Als Fachan­walt für Arbeit­srecht berät Karsten Matthieß seine Man­dantschaft vor­rangig in Fra­gen des Betrieb­sver­fas­sungsrechts. Er unter­stützt zumeist den gewerblichen Mit­tel­stand und Unternehmen der Sozial­wirtschaft bei der strate­gis­chen Pla­nung von The­men wie Arbeit­szeit­sys­te­men oder dem rechtssicheren IT-Ein­satz im Betrieb.

Auf der Arbeit­ge­ber­seite ver­han­delt Karsten Matthieß sämtliche Angele­gen­heit­en der betrieblichen Mitbes­tim­mung, führt Ver­hand­lun­gen von Tar­ifverträ­gen oder Per­son­alan­pas­sungs­maß­nah­men und übern­immt Prozessvertre­tun­gen vor dem Arbeits­gericht. Daneben umfasst die Beratung von Karsten Matthieß alle weit­eren arbeit­srechtlichen und strate­gis­chen Fra­gen der Personalarbeit.


Con­nais­seur mit Lap­top. Wenn die Cloud „zickt“ ist Karsten Matthieß zur Stelle und ruft die Tech­nik in der Kan­zlei ken­nt­nis­re­ich zur Ord­nung. Mit der gle­ichen wis­senden Hingabe wid­met er sich pri­vat kuli­nar­ischen Expe­di­tio­nen am Herd. Doch der Genuss wartet nicht nur in der Küche auf ihn, son­dern gern auch bei ein­er Wan­derung in der Säch­sis­chen Schweiz oder im Dunkel eines gut­sortierten Arthouse-Kinos.

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Fax: +49 351 563 90 99